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Segelschein
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Segelschein

Segelschein ist die Bezeichnung für einen amtlichen oder nicht-amtlichen Führerschein, der eine Person zum selbständigen Führen von einem Segelfahrzeug (Segelschiffen) berechtigt. Dieser Schein, auch genannt Befähigungs- und Berechtigungsnachweis, gilt für Freizeit- und Traditionsschiffe.
Nach weiteren Prüfungen kann die Erlaubnis für das Führen von weiteren Wasserfahrzeugen erfolgen, unter anderem für welche mit Motorkraft.
Die einzelnen Segelscheine fordern unterschiedliches Wissen, Können und Erfahrungen des Skippers. Um die Kenntnisse nachweisen zu können, muß man an aufeinander aufbauende Segelscheinangebote teilnehmen. Manche von diesen Scheinen sind zwingend vorgeschrieben, andere werden empfohlen. Solche freiwilligen Nachweise sind unter anderem für Sportküstenschifferscheine gedacht.
Ein Segelschein kann schon von kleinen Kindern ab 7 Jahren gemacht werden. Der richtige Einstieg kann ab dem 12. Lebensjahr gemacht werden durch einen Grundlehrgang und dem dazugehörigen Segelschein.
Solch eine Ausbildung besteht überwiegend aus einer praktischen Ausbildung. Hier lernt der Einsteiger an kleinen Booten das An- und Ablegemanöver, Wenden und Halsen sowie Schot und Pinne zu führen.
Der Sportführerschein ist speziell für Segel- und Motorschiffe, die auf dem Binnengewässer geführt werden. Dieser Lehrgang baut sich auf dem Grundlehrgang auf. Hier gibt es eine theoretische Prüfung mittels eines Fragebogens am Computer. In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse umgesetzt, angewendet und gezeigt werden.
Des Weiteren gibt es den Sportführerschein für die See, was ein Pflichtschein für Motorbootfahrer und Hochseeskipper ist.
Der Segelschein für Hochseesegler im Küstenbereich wird auch Sportküstenschifferschein genannt.
Möchte man als Skipper segeln in den Küstenmeeren, muß der Sportseeschifferschein gemacht werden. Um die ganze Welt zu umsegeln muß der Sporthochseeschifferschein erfolgen.