Prüfung
Das Wort Prüfung steht für eine Beurteilung von einer erbrachten Leistung.In einer Prüfung werden Fähigkeiten, Wissen und das Können überprüft. Je nach dem Ergebnis der Leistung hat man bestanden und kann an Aufstiegsmöglichkeiten teilnehmen.
Bei der Schifffahrt findet zunächst eine theoretische Prüfung statt. Ist diese bestanden, erhält man eine Prüfungsbestätigung, die für eine Terminvereinbarung für die praktische Prüfung berechtigt.
Die Dauer der Praktischen Prüfung ist in der Regel eine Stunde. Sie findet auf einem Schiff statt, welches der entsprechenden Kategorie entspricht.
Die Vorbereitung zur Prüfung findest meistens in einer Schiffsführerschule statt und die Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen.
Die theoretische beinhaltet folgende allgemeine Fachgebiete:
- Vorschriften, Gewässerkunde
- Navigation, Manövrieren und Führen des Fahrzeuges
- Bau und Stabilität des Fahrzeuges
- Schiffsmaschinen
- Laden und Löschen
- Verhalten unter besonderen Umständen
Zusätzliche Gegenstände für die Führung von Fahrzeugen unter Radar und von Fahrgastschiffen
Der Prüfungsinhalt gilt für unterschiedliche Schiffsführerpatente.
Die Theorie wird meistens durch Hilfe eines Fragebogens auf dem Computer abgelegt. Sie ist 18 Monate gültig.
Durch die theoretische Prüfung wird festgestellt, ob die Vorschriften und Grundlagen der Schiffsführung bekannt sind.
Die Prüfung ist erneut abzulegen, wenn nicht innerhalb von den 18 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung die praktische Prüfung abgelegt wird. Die Frist kann um weitere 6 Monate verlängert werden, wenn die Anmeldung vor dem Fristablauf erfolgt ist und die praktische Prüfung danach abgelegt werden kann.
Bei der praktischen Prüfung wird überprüft, ob ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher geführt werden kann.