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Skipper
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Skipper

Das Wort stammt aus dem niederdeutschen und mittelniederdeutschen Sprachraum und heißt übersetzt Schiffsherr auch Kapitän in der Berufsschifffahrt genannt. Dieser ist verantwortlich für die Sicherheit als Boots- oder Schiffsführer für Freizeitschiffe und deren Besatzung. Der Begriff Skipper wird vor allem bei Regatten verwendet.
Bevor eine Schifffahrt los geht, muß in einem Logbuch eingetragen werden, welche Person die Führung vom Schiff übernimmt. Ein Skipper muß eine entsprechende Fahrerlaubnis für das Fahrtgebiet und dem Bootstyp vorweisen können.
Dies kann der Sportführerschein Binnen sein, der für die Binnengewässer in Deutschland zulässig ist. Der Sportführerschein See ist ebenfalls für die deutschen Gewässer zulässig, allerdings für die Motorleistung eines Bootes ab 3,68 KW, das sind 5 PS. Dieser Schein ist nicht für gewerbliche Boote zulässig.
Ein Skipper kann freiwillig an einem Training teilnehmen, in dem er eine Praxisausbildung für Schiffsführer von Segel- oder Motor-Sportbooten erhält. Dieses Training wird von zahlreichen Segel- und Motorbootschulen angeboten. Hier bekommt man die Grundlagen der Seemannschaft gelehrt, intensive Wetterkunde, Verhalten in verschiedenen Situationen wie Wassereinbruch, Feuer etc.
Skipper kann auch als Berufsbezeichnung gesehen werden, wenn dieser für die Tätigkeit von der Führung eines Wasserfahrzeuges ein Gehalt bekommt.
Diese Skipper müssen einen Sportseeschifferschein oder den Sporthochseeschifferschein besitzen. Darüber hinaus müssen sie ein Funkbetriebszeugnisse für die auf dem Boot befindliche Sprechfunkanlage haben.
Gewerbliche Wasserfahrzeuge sind unter anderem Passagier-, Handels- und Fischereischiffe.
Ein Skipper braucht nicht selbst am Ruder vom Schiff zu stehen, muß aber immer während der Fahrt auf dem Boot anzutreffen sein. Er ist der Führer des Bootes oder Schiffes.